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BGH, 21.05.1981 - III ZR 68/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache durch umfassenden außergerichtlichen Vergleich - Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichs - Beachtung der Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache im Revisionsrechtszug - Feststellung einer einseitigen ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62
Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden; …
Auszug aus BGH, 21.05.1981 - III ZR 68/79
Soweit der Rechtsstreit durch den außergerichtlichen Vergleich in der Hauptsache erledigt worden ist, gilt § 98 ZPO, denn diese für den Prozeßvergleich geltende Bestimmung ist bei einem außergerichtlichen Vergleich, der den Rechtsstreit beendet, analog anzuwenden (vgl. RGZ 78, 286, 288; BGH MDR 1961, 219; BGHZ 39, 60, 69). - BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
Auszug aus BGH, 21.05.1981 - III ZR 68/79
Soweit der Rechtsstreit durch den außergerichtlichen Vergleich in der Hauptsache erledigt worden ist, gilt § 98 ZPO, denn diese für den Prozeßvergleich geltende Bestimmung ist bei einem außergerichtlichen Vergleich, der den Rechtsstreit beendet, analog anzuwenden (vgl. RGZ 78, 286, 288; BGH MDR 1961, 219; BGHZ 39, 60, 69). - RG, 05.01.1912 - VII 266/11
Anfechtung eines Prozessvergleichs; Zuständiges Gericht
Auszug aus BGH, 21.05.1981 - III ZR 68/79
Soweit der Rechtsstreit durch den außergerichtlichen Vergleich in der Hauptsache erledigt worden ist, gilt § 98 ZPO, denn diese für den Prozeßvergleich geltende Bestimmung ist bei einem außergerichtlichen Vergleich, der den Rechtsstreit beendet, analog anzuwenden (vgl. RGZ 78, 286, 288; BGH MDR 1961, 219; BGHZ 39, 60, 69).